Bauplätze

Baugebiet "Breite"

Gestaltungsplan Baugebiet Breite
Foto: planwerkschauer

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Bauplatzvergabe sowie die geltenden Bauvorschriften (Bebauungsplan) im Neubaugebiet "Breite".

Bauplatzvergabe

Die Realisierung des Neubaugebiets „Breite“ beginnt in den kommenden Wochen und damit kann die Vergabe der ersten Bauplätze für Einfamilienhäuser starten. Wir laden alle Interessierten herzlich ein, sich für einen Bauplatz im Baugebiet "Breite" zu bewerben.

Das Vergabeverfahren wurde gestartet!
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt in einem transparenten Verfahren nach einem Punktesystem. Grundlage ist ein Kriterienkatalog, der vom Gemeinderat beschlossen wurde und soziale Aspekte sowie den Ortsbezug berücksichtigt (EU-Kautelen).

Im ersten Schritt werden die Bauplätze für Einfamilienhäuser (EFH 1 bis EFH 11) im ersten Bauabschnitt vergeben. Eine Übersicht der Grundstücke finden Sie im Lageplan, der dem Bewerbungsbogen beigefügt ist.

Wichtige Hinweise zum BewerbungsverfahrenBewerbungszeitraum: 
- 15. Februar 2026 bis 15. April 2026
- Bewerbungsstichtag (Ausschlussfrist): 15. April 2026

Alle für die Punktevergabe relevanten Angaben und Nachweise beziehen sich auf diesen Stichtag. Nach dem 15. April 2026 eingehende Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

So bewerben Sie sich

  1. Bewerbungsbogen herunterladen: Laden Sie den offiziellen Bewerbungsbogen herunter. Er enthält alle Kriterien, eine Checkliste der benötigten Unterlagen und den Lageplan. Den Link zum Download finden Sie unten.
  2. Vollständig ausfüllen: Füllen Sie den Bogen sorgfältig und vollständig aus.
  3. Nachweise beifügen: Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise (z. B. erweiterte Meldebescheinigung, Vereinsbestätigungen etc.). Bitte beachten Sie, dass die Nachweise zum Stichtag nicht älter als drei Monate sein dürfen.
  4. Fristgerecht einreichen: Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen bis zum 15. April 2026 an die Gemeinde Görwihl. Sie können die Bewerbung persönlich abgeben, per Post senden oder als gescanntes PDF per E-Mail an bauamt@goerwihl.de schicken.

Wichtiger Hinweis: Unvollständige Bewerbungen können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die frühere Eintragung in unsere Interessentenliste hat keinen Einfluss auf das Vergabeverfahren – eine neue, formelle Bewerbung ist für alle zwingend erforderlich.

Bewerbungsbogen zur Vergabe eines Bauplatzes im Neubaugebiet „Breite“ (PDF,1,5 MB)

Kontakt bei Fragen

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Marion Mutter. Den Kontakt finden Sie unten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Bauplatzvergabe

Was kostet ein Bauplatz im Neubaugebiet „Breite“?

Die genauen Bauplatzpreise stehen aktuell noch nicht fest. Sie werden erst kalkuliert, nachdem die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten abgeschlossen ist und die Angebotspreise der Baufirmen vorliegen. Alle Bewerber werden zu gegebener Zeit über die Preise informiert.

Wer kann sich für einen Bauplatz bewerben?

Bewerben kann sich grundsätzlich jeder. Die Vergabe erfolgt jedoch nach einem Punktesystem, das Familien, Menschen mit Behinderung sowie Bewerber mit einem Bezug zu Görwihl (Wohnsitz, Arbeitsplatz, ehrenamtliches Engagement) eine höhere Punktezahl zuschreibt.

Wie funktioniert die Vergabe nach Punkten?

Im Bewerbungsbogen sind alle Kriterien und die jeweils erreichbare Punktzahl aufgeführt (z.B. für Familienstand, Kinder, ehrenamtliches Engagement). Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle vollständigen Bewerbungen ausgewertet und eine Rangliste erstellt. Die Vergabe erfolgt nach dieser Rangliste.

Was passiert bei Punktgleichheit?

Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über die Reihenfolge.

Muss ich in Görwihl wohnen, um mich bewerben zu können?

Nein, ein aktueller Wohnsitz in Görwihl ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung. Allerdings werden volle Jahre des Hauptwohnsitzes in Görwihl innerhalb der letzten fünf Jahre mit einer bestimmten Punktzahl bewertet.

Was ist eine „erweiterte Meldebescheinigung“ und wo bekomme ich sie?

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Angaben, z. B. zum Familienstand und zu allen im Haushalt lebenden Personen. Sie erhalten diese beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) Ihrer aktuellen Wohnsitzgemeinde.

Wie alt dürfen die Nachweise sein?

Alle erforderlichen Nachweise (Meldebescheinigung, Vereinsbestätigungen etc.) dürfen zum Bewerbungsstichtag (15.04.2026) nicht älter als drei Monate sein.

Ich stehe seit Jahren auf der Interessentenliste der Gemeinde. Werde ich bevorzugt?

Nein. Die alte Interessentenliste diente lediglich der Information. Für die Vergabe ist ausschließlich eine frist- und formgerechte Bewerbung mit dem offiziellen Bewerbungsbogen entscheidend. Alle Interessenten müssen sich neu bewerben.

Was passiert, wenn mein Wunschbauplatz bereits vergeben ist?

Sie können im Bewerbungsbogen bis zu drei Bauplätze als Prioritäten angeben. Ist Ihr Erstwunsch aufgrund einer höheren Punktzahl eines anderen Bewerbers nicht verfügbar, wird versucht, Ihren Zweit- oder Drittwunsch zu berücksichtigen.

Gibt es eine Verpflichtung, nach dem Kauf zu bauen?

Ja. Mit dem Kauf eines Grundstücks verpflichten Sie sich, dieses innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus zu bebauen.

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist am 15. April 2026 werden alle eingegangenen Unterlagen geprüft und ausgewertet. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Danach erfolgt die Entscheidung im Gemeinderat. Im Anschluss werden alle Bewerberinnen und Bewerber schriftlich über das Ergebnis informiert.

Bebauungsplan "Breite"

Welche Bauvorschriften gelten im Baugebiet?

Durch den Bebauungsplan werden die Bauvorschriften geregelt, die im Baugebiet gelten. Die Vorschriften für das Baugebiet "Breite" können über die nachfolgenden Links heruntergeladen werden.

Marion Mutter

Bauamt

Raum 2.33