Bestattungswesen

Friedhöfe

Die Gemeinde Görwihl unterhält in den folgenden Ortsteilen jeweils einen Friedhof:

  • Görwihl
  • Niederwihl
  • Oberwihl
  • Strittmatt

Was tun nach einem Todesfall?

Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ein tiefer Einschnitt im Leben. In Trauer fällt das Handeln schwer. Dennoch sind zeitnah einige Formalitäten zu erledigen.

  • Totenschein
  • Sterbeurkunde
  • Bestattung
  • Testament

Direkt nach dem Todesfall

Wichtig: Den Totenschein ausstellen lassen. Ist jemand zu Hause gestorben, müssen Angehörige eine/n Arzt/Ärztin verständigen, der den Totenschein ausstellt. Im Krankenhaus bzw. Wohn- oder Pflegeheim kümmert sich die Verwaltung darum. 

Der Totenschein ist ein wichtiges Dokument. Angehörige brauchen ihn, um die Sterbeurkunde zu beantragen und danach die Bestattung zu organisieren.

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist die amtliche Beurkundung über den Tod eines Menschen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung den Tod eines Menschen spätestens am dritten Werktag nach dem Eintreten des Todes beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Übernehmen können das Angehörige des oder der Verstorbenen, Bevollmächtigte oder ein beauftragtes Bestattungsinstitut.

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind der Totenschein und abhängig vom Familienstand weitere Unterlagen vorzulegen. War die verstorbene Person ledig, werden der Personalausweis und die Geburtsurkunde benötigt.

Lebte der oder die Verstorbene in einer Ehe, dann muss zusätzlich die Eheurkunde und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung vorgelegt werden. Wenn die verstorbene Person verwitwet war, wird neben dem Personalausweis, der Geburtsurkunde und Heiratsurkunde auch die Sterbeurkunde des Partners benötigt.

Eine Erdbestattung kann erst stattfinden, wenn die Ärztin oder der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat und das zuständige Standesamt auf diesem die vollzogene Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch vermerkt hat (§ 34 BestattGBW).

Bestattung

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Bestattungspflicht. Das bedeutet, dass wenn ein Mensch stirbt die nächsten Angehörigen zu dessen Bestattung verpflichtet sind und in der Regel auch die Kosten dafür tragen müssen.  

Die Gemeinde Görwihl unterhält vier Gemeindefriedhöfe. Alle verstorbenen Gemeindeeinwohner sowie alle in der Gemeinde verstorbenen Personen können dort bestattet werden.

Folgende Bestattungsarten sind hier möglich:

  • Erdbestattung in einem Sarg
  • Feuerbestattung, der Leichnam wird in einem Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt

Wenn der verstorbene Mensch seine Wünsche zur Bestattung nicht festgehalten hat, liegt die Entscheidung darüber bei den Angehörigen.

Folgende Fragen müssen durch die Angehörigen geklärt werden:

  • Auf welchem Friedhof soll der/die Verstorbene beigesetzt werden?
  • Welche Bestattungsart soll gewählt werden?
  • Welche Grabart (Reihengrab oder Wahlgrab) soll gewählt werden?
  • Welche Grabstelle ist möglich (Einzel-, Doppel- oder Urnengrabstelle)?
  • Ist die Beisetzung in einer bereits vorhandenen Grabstelle möglich?
  • Welche Ruhefristen/Laufzeiten gelten?
  • Besteht der Wunsch, die gewählte Grabstelle zukünftig für weitere verstorbene Familienmitglieder zu nutzen?
  • Für welche Familienmitglieder sind Grabbesuche besonders wichtig?
  • Wer übernimmt die Grabpflege?
  • Wer soll Nutzungsberechtigte/r (Entscheidungsbefugter) für die Grabstelle sein?
  • Welche Kosten fallen an?
  • Neben den einmalig anfallenden (Friedhofs-)Gebühren sind eventuell Kosten für Grabeinfassung und Grabstein sowie eine langjährige Grabpflege zu bedenken.

Die Vergabe des Grabplatzes, und des Beerdigungstermins erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Graböffnung wird ebenfalls durch die Friedhofsverwaltung veranlasst.

Bitte wenden Sie sich deshalb an die Friedhofsverwaltung bzw. beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen um die Terminabsprache und notwendigen Formalitäten zu klären.

Der jeweils individuell gewünschte Ablauf der Trauerfeier kann dann mit einem beauftragten Bestattungsinstitut bzw. mit den kirchlichen Einrichtungen/Organisationen besprochen werden.

Testament

Testament

Der sogenannte letzte Wille kann in einem Testament festgehalten werden. Je nach individuellen Präferenzen kann das Testament sowohl zu Hause aufbewahrt als auch bei einer Verwahrstelle (Nachlassgericht, Notariat) hinterlegt werden.

Wer ein Testament findet ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich nach Kenntnis vom Todesfall beim Nachlassgericht am letzten Wohnort der oder des Verstorbenen abzugeben. 

Das gilt für alle Schriftstücke, die einen letzten Willen darstellen können. Erst das Gericht entscheidet, ob ein Schriftstück als Testament anzusehen und ob es rechtsgültig ist.

Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Nachlassgericht
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon (0 77 51) 88 10

Weitere Behörden benachrichtigen

Weitere Behörden benachrichtigen

Unter Vorlage der Sterbeurkunde sind bei einem Todesfall auch Behörden zu informieren, von denen der oder die Verstorbene finanzielle Leistungen bzw. Vergünstigungen erhalten hat.

  • Krankenkasse: Mit dem Tode des Versicherungsnehmers erlischt die Versicherung.
  • Deutsche Rentenversicherung: falls Rente, Witwen- oder Waisenrente bezogen wurde.
  • Finanzamt: falls Steuervorauszahlungen berechnet sind.
  • Hauptzollamt: falls der oder die Verstorbene von der Kfz-Steuer befreit/ermäßigt war.
  • Amt für Soziales: falls Sozialhilfe bezogen wurde.
  • Agentur für Arbeit: falls ALG-Leistungen bezogen wurde.
  • BAföG-Amt: falls BAföG-Leistungen bezogen wurden.
  • Familienkasse: falls Kindergeld bzw. zusätzlich Kinderzuschlag gezahlt wurde.
  • Jobcenter: falls Bürgergeld oder Sozialgeld bezogen wurde.
  • Pflegekasse: falls Pflegegeld bezogen wurde.
  • Unfallversicherungsträger: falls Verletztenrente bezogen wurde.
  • Wohngeldstelle: falls Wohngeld bezogen wurde.
  • Kfz-Zulassungsbehörde: Benachrichtigung über den Tod des Kfz-Halters.
  • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ): falls der Rundfunkbeitrag nicht mehr zu zahlen ist.

Gegebenenfalls sind zusätzlich weitere Behörden zu informieren.

Sie können sich hier (PDF,119 KB) den Flyer mit allen Informationen downloaden.

Bei allen Fragen rund um den Friedhof bzw. Bestattungen wenden Sie sich bitte an:

Friedhofsverwaltung / Standesamt
Hauptstraße 54
79733 Görwihl