Abwasserbeseitigung
Organisation der Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet erfolgt über mehrere Kläranlagen. Die Ortsteile Görwihl, Hartschwand, Rotzingen und Strittmatt werden über die Kläranlage in Görwihl entwässert.
Das Abwasser des Ortsteils Segeten wird in der Kläranlage in Hogschür der Gemeinde Herrischried geklärt. Hierfür besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Gemeinden Görwihl und Herrischried.
Die Ortsteile Niederwihl, Oberwihl, Rüßwihl und Tiefenstein sind an die Zweckverbandskläranlage in Albbruck angeschlossen. Die Gemeinde Görwihl ist für diesen Bereich Mitglied im Abwasserzweckverband Vorderes Albtal. Derzeit wird die Verbandskläranlage umgebaut und saniert und mit einer vierten Klärstufe versehen. Nähere Informationen zum Abwasserzweckverband finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Albbruck. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist vorgesehen, die Kläranlage in Görwihl stillzulegen und ebenfalls an die Verbandskläranlage anzuschließen.
Im Ortsteil Engelschwand gibt es derzeit noch eine kleine Kläranlage, die mittlerweile über 50 Jahre alt ist. Weil diese Kläranlage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, wurde die Gemeinde Görwihl durch das Wasserwirtschaftsamt aufgefordert eine Nachfolgelösung zu finden. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Diese ergab, dass der Rückbau der Kläranlage Engeschwand und der Bau einer Druckleitung nach Strittmatt auf Dauer die wirtschaftlichste Variante ist. Aus diesem Grund baut die Gemeinde Görwihl derzeit die Kläranlage zu einer Pumpstation mit Regenrückhaltung zurück und verlegt eine Druckleitung nach Strittmatt. Das Abwasser des Ortsteils Engelschwand wird dann künftig auch über die Kläranlage in Görwihl entwässert.
Was muss ich beim Anschluss meines Grundstücks an die Kanalisation beachten?
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung sowie für die Entsorgung von Abwasser ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dies gilt sowohl für Neuanschlüsse als auch für Änderungen bestehender Anschlüsse.
Über den nachfolgenden Link werden Sie zum Antragsformular weitergeleitet: Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung / Abwasserentsorgung
Dem Antrag sind zwingend beizufügen:
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude und Darstellung der Leitungsführung
- ein Grundriss des Untergeschosses im Maßstab 1:100
- Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, damit vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden können.
Was gehört nicht ins Abwasser?
Viele Grob- und Schadstoffe sind für den Betrieb und den Unterhalt des Kanalnetzes sowie der Kläranlage ein Problem und können zu Störungen bzw. Beschädigungen von technischen Anlagen sowie im Reinigungsprozess der Kläranlage führen. Solche Vorkommnisse sind vor allem in jüngster Vergangenheit vermehrt in der Gemeinde Görwihl festzustellen. Die Reparatur oder gar der Ersatz von technischen Anlagen verursacht hohe Kosten, welche letzten Endes von der Allgemeinheit zu tragen sind.
Die Gemeinde Görwihl bittet daher eindringlich folgende Stoffe nicht über das Abwasser zu entsorgen:
Feststoffe, Textilien, Strümpfe, Feuchttücher, Wegwerfwindeln, Watte, Wattestäbchen, Verpackungen, Rasierklingen, grobe Speisereste, Katzenstreu und Medikamente belasten die Kanalisation unnötig, führen zu Ablagerungen und Verstopfungen sowie Beschädigungen an den technischen Anlagen.
Bratöle, Bratfette und Fritteuseöl werden in der Kanalisation zusammen mit dem Ballast des Abwassers zu zähen Feststoffen, die sich unter anderem auch an den Pumpwerken festsetzen. Solche Ablagerungen lassen sich, wenn überhaupt, nur mit großem Aufwand entfernen. Weiter können sie auch den Reinigungsprozess stören.
Essensreste sollten nicht über die Toilette entsorgt werden, da sie Ratten in die Abwassersysteme locken. Ratten finden darin Nahrung und können durch das Abwasser ins Haus gelangen. Zudem verursachen Essensreste oft Verstopfungen in den Rohren. Um Rattenbefall zu verhindern, gehören Essensreste daher in den Müll, nicht in die Toilette.
Altöl, Maschinenöl, Verdünner, Benzin u.a. wird von den Mikroorganismen in der Kläranlage nur schlecht oder gar nicht vertragen, was zu Einbußen und Störungen der Reinigungsleistung führt. Leichtflüssige Stoffe wie Benzin und Verdünner können im Kanalnetz zur Explosionsgefahr werden. Deshalb gehören diese Stoffe in die Ölsammelstelle.
Gifte und Chemikalien können in entsprechender Dosis für alle Lebewesen tödlich wirken. Deshalb gehören diese Stoffe in die Giftsammelstelle oder können an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden.
Phosphate, welche in Gewässer gelangen, fördern das Algenwachstum und tragen damit maßgeblich zur Störung des biologischen Gleichgewichts unserer Flüsse und Seen bei. Es sollten deshalb stets phosphatfreie Reinigungsmittel benutzt werden.
Farbstoffe können dem Abwasser in der Kläranlage nur schlecht entzogen werden. Deshalb gehören kleinere Mengen in die Müllabfuhr, größere Mengen können im Wertstoffhof abgegeben oder dem Lieferanten zurückgegeben werden.
Zuwiderhandlungen, bei welchen Verursacher festgestellt werden können, werden zur Anzeige gebracht.
Darf ich mein Auto auf dem Privatgrundstück waschen?
Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz).
Die Gewässer sind wirksam vor stofflichen Belastungen zu schützen (§ 1 Abs. 2 Nr.2 Wassergesetz für Baden-Württemberg)
- Motor- oder Unterbodenwäsche
- Autowäsche direkt neben einem Gewässer
- Autowäsche in einem Wasserschutzgebiet
- Das Waschen auf befestigten, mit einem wasserundurchlässigen Belag versehene Flächen, die an einen Abwasserkanal (Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal) angeschlossen sind, wenn das Waschen von Hand oder mit Schlauch nur mit Wasser bzw. einem biologisch abbaubaren Reinigungsmittel geschieht.
- Der Einsatz von anderen Reinigungsmitteln.
- Das Waschen auf unbefestigten Flächen (auch teilbefestigte Flächen, die ein gewisses Versickern zulassen, z.B. mit Pflastersteinen belegt) und
- das Waschen auf befestigten Flächen, die über das angrenzende Gelände bzw. einen Regenwasserkanal entwässert werden.
Gebühren und Beiträge
In regelmäßigen Abständen werden die Preise für die Abwasserbeseitigung ermittelt und die Gebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser ermittelt. Bei Baugrundstücken, die an die Kanalisation angeschlossen sind, entsteht ein einmaliger Anschlussbeitrag, der sich anhand der Grundstücksgröße und zulässigen Bebauung berechnet. Ein Übersicht über die Gebühren- und Beitragssätze finden Sie hier.
Abwassersatzung
Der Betrieb der Abwasserbeseitigung ist in der Abwassersatzung der Gemeinde Görwihl geregelt. Die aktuelle Abwassersatzung finden Sie hier (PDF,233 KB).

