Landtagswahl 8. März 2026
Wahlergebnis
Wie Görwihl gewählt hat, können Sie über den nachfolgenden Link abrufen:
Fristen für die Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen gelten folgende Fristen:
- Briefwahlunterlagen können regulär bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr persönlich beantragt werden. Wenn Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen, ist eine Vollmacht nötig. Am besten verwenden Sie hierfür den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtung.
- Wird gegenüber dem Wahlamt glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er verloren wurde, kann noch bis Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
- Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann noch am Wahlsonntag, 08.03.2026, 15.00 Uhr ein Wahlschein ausgestellt werden.
FAQ: Vor der Wahl
Wer kann bis Samstag, 07.03.2026 einen Wahlschein beantragen?
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Bitte beachten Sie die Vorgaben für die Vollmacht, wenn Sie eine andere Person zur Beantragung der Briefwahlunterlagen beauftragen werden.
Außerdem erhalten Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis Sonntag, 08.03.2026, 15:00 Uhr auf Antrag einen Wahlschein.
Da die Briefwahlunterlagen nicht mehr zugesendet werden können, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Vollmacht: Kann jemand anderer für mich einen Briefwahlunterlagen beantragen?
Ja, Sie können eine andere Person
- zur Stellung des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins oder
- zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass dabei eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden muss. Am Besten verwenden Sie hierfür den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Welche Fristen muss ich bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen beachten?
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Rücksendung Ihrer Briefwahl ein, nachdem Sie diese erhalten und ausgefüllt haben.
Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen, werfen Sie oder ein von Ihnen Beauftragter den Briefwahlumschlag am besten selbst in den Briefkasten beim Rathaus, Hauptstraße 54, Görwihl.
Die Briefwahl muss dem Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr zugegangen sein. Später eintreffende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden.
Warum hat mein Stimmzettel oben rechts keine Ecke?
Damit blinde und sehbehinderte Menschen selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist und so den Stimmzettel ordnungsgemäß in die von den Blindenverbänden zur Verfügung gestellte Stimmzettelschablone einlegen können, haben alle Stimmzettel jeweils einheitlich für jeden Wahlkreis am rechten oberen Rand eine Tasthilfe in Form einer abgeschnittenen Ecke oder eines gestanzten Loches.
FAQ: Am Wahltag
Was muss ich am Wahltag mitbringen?
Um an der Wahl im Wahllokal teilnehmen zu können bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis/Reisepass mit ins Wahllokal.
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben bzw. diese nicht zur Hand haben, können Sie, vorausgesetzt Sie sind im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen, auch nur nach Vorlage des Personalausweises/Reisepasses im Wahllokal wählen.
Wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben und am Wahltag in einem Wahllokal an der Wahl teilnehmen möchten, müssen Sie zwingend Ihren Wahlschein und den Personalausweis/Reisepass mit ins Wahllokal bringen. Ohne gültigen Wahlschein können Sie nicht zur Wahl zugelassen werden.
Erreichbarkeit Wahlamt
Weitere Informationen:
Landeszentrale für politische Bildung
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg