Landtagswahl 8. März 2026

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Voraussichtlich ab dem 30.01.2026 werden den Wahlberechtigten für die Landtagswahl die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Wahlberechtigte, die bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich zur Klärung der Wahlberechtigung mit dem Wahlamt (Tel: 07754 708-12 oder -15, E-Mail: buergerservice@goerwihl.de in Verbindung zu setzen.

Briefwahl / Wahlscheinantrag

Wer an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen möchte, kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Die Beantragung ist auf verschiedenen Wegen möglich:

  • durch Übersendung/Einwurf des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung an das Wahlamt,
  • per Smartphone durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung. Die Daten des Antragstellers werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstabe gefolgt von einem *. Es ist nur das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift zu erfassen.
  • per Online-Antrag; für den Online-Antrag werden die Daten auf der Wahlbenachrichtigung benötigt,
  • durch persönliche Vorsprache beim Wahlamt (unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder des Personalausweises),
  • per E-Mail an buergerservice@goerwihl.de oder per Telefax unter Angabe der Familiennamen, der Vornamen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), sowie falls gewünscht einer abweichenden Versandanschrift.

Eine elektronische Antragstellung (per Scan des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder per Online-Antrag) ist nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 12.00 Uhr möglich, sodass ein Versand der Briefwahlunterlagen per Post noch möglich ist. Bei späteren Antragstellungen empfiehlt sich eine Vorsprache beim Wahlamt.

Bei der elektronischen Antragstellung werden die Antragsdaten verschlüsselt zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten die Antragsteller automatisch einen Hinweis.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden versendet, sobald dem Wahlamt alle notwendigen Unterlagen zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stehen.

Fristen für die Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen gelten folgende Fristen:

  • Briefwahlunterlagen können regulär bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr beantragt werden.
  • Wird gegenüber dem Wahlamt glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er verloren wurde, kann noch bis Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
  • Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann noch am Wahlsonntag, 08.03.2026, 15.00 Uhr ein Wahlschein ausgestellt werden.

FAQ: Vor der Wahl

Wer kann bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr einen Wahlschein beantragen?

Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr beim Wahlamt einen Wahlschein beantragen.

Wer kann bis Samstag, 07.03.2026 einen Wahlschein beantragen?

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Bitte beachten Sie die Vorgaben für die Vollmacht, wenn Sie eine andere Person zur Beantragung der Briefwahlunterlagen beauftragen werden. 

Außerdem erhalten Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis Sonntag, 08.03.2026, 15:00 Uhr auf Antrag einen Wahlschein. 

Da die Briefwahlunterlagen nicht mehr zugesendet werden können, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Vollmacht: Kann jemand anderer für mich einen Briefwahlunterlagen beantragen?

Ja, Sie können eine andere Person

- zur Stellung des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins oder
- zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass dabei eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden muss. Am Besten verwenden Sie hierfür den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Welche Fristen muss ich bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen beachten?

Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Rücksendung Ihrer Briefwahl ein, nachdem Sie diese erhalten und ausgefüllt haben.

Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen, werfen Sie oder ein von Ihnen Beauftragter den Briefwahlumschlag am besten selbst in den Briefkasten beim Rathaus, Hauptstraße 54, Görwihl.

Die Briefwahl muss dem Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr zugegangen sein. Später eintreffende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden.

Warum hat mein Stimmzettel oben rechts ein Loch?

Damit blinde und sehbehinderte Menschen selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist und so den Stimmzettel ordnungsgemäß in die von den Blindenverbänden zur Verfügung gestellte Stimmzettelschablone einlegen können, haben alle Stimmzettel jeweils einheitlich für jeden Wahlkreis am rechten oberen Rand eine Tasthilfe in Form einer abgeschnittenen Ecke oder eines gestanzten Loches.

FAG: Am Wahltag

Was muss ich am Wahltag mitbringen?

Um an der Wahl im Wahllokal teilnehmen zu können bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis/Reisepass mit ins Wahllokal.

Wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben und am Wahltag in einem Wahllokal an der Wahl teilnehmen möchten, müssen Sie zwingend Ihren Wahlschein und den Personalausweis/Reisepass mit ins Wahllokal bringen. Ohne gültigen Wahlschein können Sie nicht zur Wahl zugelassen werden.

Weitere Informationen:

Landeszentrale für politische Bildung

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg