Barrierefreiheitserklärung
Die Gemeinde Görwihl ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.goerwihl.de
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. - Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der unten aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:- Teilweise sind Dateien nicht barrierefrei.
- Manche Bilder haben keine Alternativtexte.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.goerwihl.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Wir haben noch keine Videos in Gebärdensprache.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.07.2025 aufgrund eigener Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO erstellt. - Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular um eine Barriere zu melden oder senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse gemeinde@goerwihl.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung. Oder melden Sie sich bei uns unter folgender Telefonnummer +49 (0) 7754 / 708-0. - Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite (www.goerwihl.de) nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.