Bekanntmachungen
Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen der Gemeinde Görwihl. Weiter unten sind Bekanntmachungen anderer Behörden aufgeführt, sofern diese die Gemeinde Görwihl betreffen.
Bekanntmachungen der Gemeinde Görwihl
Inkrafttreten des Baubauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften "Breite"
Bekanntmachung vom 30.09.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Görwihl hat am 22.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Breite“ in der Fassung vom 22.09.2025 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen.
Der dazugehörige Bekanntmachungstext kann über den Link unten abgerufen werden.
Inkrafttreten der Teilaufhebungssatzung "Bündenäcker-Breitacker" Rüßwihl
Bekanntmachung vom 30.09.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Görwihl hat am 22.09.2025 in öffentlicher Sitzung die Teilaufhebung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Bündenäcker-Breitacker“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) als Satzung in der Fassung vom 22.09.2025 beschlossen.
Der dazugehörige Bekanntmachungstext kann über den Link unten abgerufen werden.
Veröffentlichung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Bergleacker“
Bekanntmachung vom 30.09.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Görwihl hat am 22.09.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Bergleacker“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen (erneuter Aufstellungsbeschluss nach Änderung des Geltungsbereiches). In der Sitzung am 22.09.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der dazugehörige Bekanntmachungstext sowie der Entwurf können über die Links unten abgerufen werden.
Aufhebung der Ergänzungssatzung „Strittmatt-Oberdorf“
Bekanntmachungen anderer Behörden
Informationsblatt Grundstücke in Überschwemmungsgebieten
Hochwassergefahrenkarten für den westlichen Teil des Landkreises Waldshut
Die Hochwassergefahrenkarten für das Gebiet „Wehra-Murg“ sind fertig gestellt. Betroffen sind die Gemeinden und Städte
1. Albbruck;
2. Bad Säckingen;
3. Bernau;
4. Dachsberg;
5. Dogern;
6. Görwihl;
7. Laufenburg;
8. Murg;
9. Rickenbach;
10. St. Blasien;
11. Todtmoos;
12. Waldshut-Tiengen und
13. Wehr.
Weitere Informationen finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung des Landkreises Waldshut unten.
Natura 2000-Managementplan für das Vogelschutzgebiet8114-441 „Südschwarzwald“
Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes „NATURA 2000“ werden im Auftrag der Regierungspräsidien Natura 2000-Managementpläne (MaP) erstellt. Mit Hilfe dieser Ma-nagementpläne soll der Schutz und die Erhaltung der in Natura 2000-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Arten des Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) umgesetzt werden.
Den Bekanntmachungstext des Regierungspräsidiums Freiburg können Sie über den Link unten abrufen.