Wasserversorgung

Ablesung Zählerstände für Verbrauchsabrechnung 2025

Auch in diesem Jahr versendet die Gemeinde Görwihl wieder Selbstablesebriefe an alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.
Wir bitten Sie, den Stand Ihrer Wasseruhr selbst abzulesen und uns diesen bis spätestens 12. Dezember 2025 mitzuteilen.

Sie können uns den Zählerstand auf folgenden Wegen übermitteln:

Bitte beachten Sie:
Sollte bis zum 12. Dezember 2025 keine Rückmeldung eingehen, sind wir gezwungen, Ihren Wasserverbrauch für das Abrechnungsjahr 2025 zu schätzen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe!

Was tun bei einer Störung?

Bei Störung der Trinkwasserversorgung können Sie sich an folgende Telefonnummer wenden: 0173 6533437

Technische Anlagen für Trinkwasseraufbereitung. Rohrleitungssystem und Trinkwasserfilter.

Die Wasserversorgung in der Gemeinde Görwihl wird in Eigenregie durch die Gemeinde sichergestellt. Das Trinkwasser stammt aus eigenen, gemeindeeigenen Quellen und wird zuverlässig an die Haushalte und Betriebe verteilt.

Versorgungsgebiete

Das Gemeindegebiet ist in insgesamt vier Versorgungsbereiche unterteilt:

Versorgungsbereich Ortsteile Härtegrad
Nord-West
(Hochbehälter Engelschwand)
Engelschwand
Segeten
Strittmatt
4,9° dH
(weich)
Nord-Ost
(Hochbehälter Hartschwand)
Burg
Hartschwand
Rotzingen
Freudenberg (Görwihl)
Wührestraße (Görwihl)
4,5° dH
(weich)
Mitte
(Hochbehätler Günnetsmättle und Hühnerbühl)
Görwihl (ohne Freudenberg und Wührestraße) 4,9° dH
(weich)
Süd-West
(Hochbehälter Oberwihl)
Niederwihl
Oberwihl
4,1° dH
(weich)
Süd
(Hochbehälter Rüßwihl)
Rüßwihl
Tiefenstein
4,8° dH
(weich)

Nach der Trinkwasserverordnung sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
-Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
-Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
-Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Umfassender Untersuchungsbefund des Wassernetzes zum Download:

Untersuchungsbefund Wassernetz vom 19.11.2024 (PDF,2,6 MB)

Grundstücksanschluss

Für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dies gilt sowohl für Neuanschlüsse als auch für Änderungen bestehender Anschlüsse.

Über den nachfolgenden Link werden Sie zum Antragsformular weitergeleitet: Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung / Abwasserentsorgung

Dem Antrag sind zwingend beizufügen:
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude und Darstellung der Leitungsführung

Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, damit vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden können.

Gebühren und Beiträge

In regelmäßigen Abständen werden die Preise für die Trinkwasserversorgung ermittelt und der Gebührensatz für den Bezug des Trinkwassers ermittelt. Bei Baugrundstücken, die mit Trinkwasser versorgt werden, entsteht ein einmaliger Anschlussbeitrag, der sich anhand der Grundstücksgröße und zulässigen Bebauung berechnet. Ein Übersicht über die Gebühren- und Beitragssätze finden Sie hier.

Wasserversorgungssatzung

Der Betrieb der Wasserversorgung und die Lieferung des Trinkwassers an die Verbraucher ist in der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Görwihl geregelt. Die aktuelle Wasserversorgungssatzung finden Sie hier (PDF,265 KB)

Christof Mutter

Leiter Bauhof, Wassermeister

Raum 2.34