Digitales Lichtbild seit 01.05.2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, dürfen seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente genutzt werden. Fotos in Papierform dürfen nicht mehr für Pass- und Ausweisdokumente verwendet werden.
Wir können digitale Aufnahmen von Passbildern direkt im Rathaus mit unseren Aufnahmegeräten anbieten. Sie können damit Ihr digitales Foto am Gerät im Bürgerbüro selbst erfassen. Die Gebühr pro Foto beträgt 6,00 Euro.
Werden der Personalausweis und der Reisepass zusammen beantragt, ist die Gebühr nur einmal fällig. Diese Fotos sind allerdings ausschließlich zur Beantragung von Ausweisdokumenten verwendbar und können nicht ausgegeben werden.
Sie können natürlich auch weiterhin bei einem zertifizierten Fotodienstleister digitale Passbilder erstellen lassen. Dort erhalten Sie einen QR-Code, den Sie dann zur Antragstellung mitbringen.
Fotos für Babys und Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr sind mit unseren Aufnahmegeräten leider nicht zu erstellen. Hier empfehlen wir die Aufnahme des digitalen Passbildes bei einem zertifizierten Fotodienstleister.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Bürgerbüro wenden.
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