Schulen

Die Gemeinde Görwihl betreibt insgesamt zwei Grundschulen.

Für die Anmeldung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte direkt an die Grundschulen. Die Kontaktdaten finden Sie unten.

Grundschule Görwihl

Grundschule Görwihl
Kirchstraße 10
79733 Görwihl
Telefon (0 77 54) 3 91
Fax (0 77 54) 91 96 19

Schulleiter:
Rektor Helmar Ganz

Schulbezirk:
für die Ortsteile Görwihl, Niederwihl, Oberwihl, Rüßwihl und Tiefenstein

Grundschule Strittmatt

Grundschule Strittmatt
Strittmatt 132
79733 Görwihl
Telefon (0 77 54) 8 50
Fax (0 77 54) 91 93 43

Schulleitung:
Rektor Helmar Ganz

Schulbezirk:
für die Ortsteile Engelschwand, Hartschwand, Rotzingen, Segeten und Strittmatt

FAQ zur Bedarfsabfrage Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht für die Kinder der ersten Klassen ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Gemeinde Görwihl erarbeitet dazu derzeit die Konzeption. Ein Ganztagsbetreuungsangebot wird es ausschließlich an der Grundschule Görwihl geben. 

Aktuell sind die Eltern der künftigen Erstklässler dazu aufgefordert, an der "verbindlichen Bedarfsabfrage" für das kommende Schuljahr teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe des Landes. Für die Gemeindeverwaltung ist es wichtig im Vorfeld den ungefähren Bedarf für die Schulkindbetreuung zu kennen, damit das Angebot geschaffen werden kann. Der Gemeindeverwaltung ist bekannt, dass es für die Eltern schwierig ist, einen Bedarf zu melden, solange die Rahmenbedingungen noch nicht feststehen. Dennoch ist es für die Planung wichtig, dass möglichst alle Eltern an der Bedarfsabfrage teilnehmen. 

Die bisher eingegangenen Fragen, werden unten in einer FAQ-Liste beantwortet und sollen zur Entscheidungsfindung beitragen.

Vielen Dank an alle, die teilnehmen.

1. Was ist die Bedarfsabfrage und warum muss ich sie ausfüllen?

Die Bedarfsabfrage ist eine verbindliche Landesvorgabe (Ganztagsförderungsgesetz). Nur wer bis zum Stichtag (15. März) seinen Betreuungsbedarf anmeldet, erhält einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

2. Wer muss die Bedarfsanmeldung abgeben?

Eltern aller zukünftigen Erstklässler müssen eine Bedarfsanmeldung abgeben, auch wenn sie „kein Bedarf“ anmelden. Anderen Eltern (zweiter Schuljahrgang und älter) wird empfohlen, sich ebenfalls zu melden, damit die Gemeinde den tatsächlichen Bedarf für die Planung ermitteln kann.

3. Bis wann muss ich mich anmelden und was passiert, wenn ich den Termin versäume?

Der gesetzliche Abgabetermin ist der 15. März. Bei späterer Anmeldung kann kein Anspruch garantiert werden und es kann zu Wartezeiten kommen. Melden Sie im Zweifelsfall „kein Bedarf“, um Ihrer Verpflichtung nachzukommen.

4.Kann ich den angemeldeten Bedarf später ändern oder zurücknehmen?

Ja. Sollte sich Ihre berufliche oder familiäre Situation ändern, können Sie nachträglich eine Bedarfskorrektur melden. Ob ein Platz verfügbar ist, hängt dann von den vorhandenen Kapazitäten ab.

5. Welche Betreuungszeiten werden angeboten?

- Modul 1 (Frühbetreuung): 07:00 Uhr bis 08:30 Uhr.
- Modul 2 (Nachmittagsbetreuung): 12:00–14:00 Uhr
- Modul 3 (längere Nachmittagsbetreuung): 12:00–15:30 Uhr.

6. Kann ich die Module ergänzend wählen?

Die Module können einzeln oder in den Kombinationen 1 und 2 oder 1 und 3 gebucht werden. Der Zeitraum für eine Buchung ist ein Schulhalbjahr.

7. Wie buche ich die Nachmittagsbetreuung?

Sie entscheiden sich für Modul 2 oder Modul 3 und legen dabei die Wochentage fest. Man muss sich aber für die Betreuungswoche für ein Modul entscheiden.

8. Wie viele Tage muss ich mindestens in einer Woche buchen?

Die Mindestbetreuung liegt bei 2 Wochentagen. Darüber hinaus können auch 3, 4 oder 5 Tage pro Woche Betreuung gebucht werden.
 

9. Ist das Mittagessen verpflichtend?

Ja. In beiden Nachmittagsmodulen (2 und 3) ist das Mittagessen aus organisatorischen Gründen in der Mensa verpflichtend enthalten.

10. Wie läuft die Ferienbetreuung ab?

Die Ferienbetreuung wird nur als ganze Wochen buchbar sein. Die Gemeinde fragt den Bedarf jeweils rechtzeitig vor Ferienbeginn gesondert ab.

Aktuell finden Abstimmungsgespräche mit den Nachbargemeinden Herrischried und Rickenbach statt, mit dem Ziel eine gemeinsame Ferienbetreuung anzubieten.

11. Wie hoch sind die Kosten für die Betreuung?

Die Gemeinde ermittelt derzeit die Kosten. Sobald die Gebühren feststehen, werden alle Erstklässler-Eltern informiert.

12. Wird das Land die Ganztagsbetreuung finanziell unterstützen?

Derzeit ist auf Landes- und kommunaler Ebene noch nicht abschließend geklärt, ob und in welchem Umfang finanzielle Zuschüsse an die Eltern gewährt werden. Das Land hat zugesagt sich an den Gesamtkosten der Kommune im gleichen Rahmen wie bei der Kindergartenbetreuung zu beteiligen. Wir informieren umgehend, sobald dazu detaillierte Informationen vorliegen.

13. Sind die Betreuungskosten von der Einkommenssteuer absetzbar?

Einkommenssteuer abgesetzt werden. Nicht abgesetzt werden können die Kosten der (Mittags-)verpflegung.

14.Wie erfolgt die Platzvergabe bei begrenzter Kapazität?

Vorrang haben angemeldete Erstklässler, da diese den Rechtsanspruch haben.

Geschwisterkinder der Erstklässler mit Rechtsanspruch kommen in der Rangfolge auf Platz 2.

Denen folgen die Kinder, die bereits in der jetzigen Kernzeitbetreuung sind, an 3. Stelle.

Danach werden die Plätze nach Klassenstufenzugehörigkeit (zuerst Klasse 2, dann 3, danach 4) vergeben.

15. Was passiert, wenn ich keinen Bedarf angemeldet habe, aber später doch Betreuung benötige?

Sie können nachträglich Bedarf anmelden. Ob ein Platz verfügbar ist, hängt dann vom verbleibenden Angebot ab. Einen Rechtsanspruch haben Sie erst nach 6 Monaten nach der Bedarfsanmeldung.

16. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Sobald neue Details (Kosten, Stundenpläne, Busfahrpläne) vorliegen, werden alle angemeldeten Eltern per E-Mail /über den Schulmanager informiert. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rathaus Görwihl, Hauptamtsleitung.