Schulen
Die Gemeinde Görwihl betreibt insgesamt zwei Grundschulen.
Für die Anmeldung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte direkt an die Grundschulen. Die Kontaktdaten finden Sie unten.
Grundschule Görwihl
Schulleiter:
Rektor Helmar Ganz
Schulbezirk:
für die Ortsteile Görwihl, Niederwihl, Oberwihl, Rüßwihl und Tiefenstein
Grundschule Strittmatt
Schulleitung:
Rektor Helmar Ganz
Schulbezirk:
für die Ortsteile Engelschwand, Hartschwand, Rotzingen, Segeten und Strittmatt
FAQ zur Bedarfsabfrage Ganztagsbetreuung
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht für die Kinder der ersten Klassen ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Gemeinde Görwihl erarbeitet dazu derzeit die Konzeption. Ein Ganztagsbetreuungsangebot wird es ausschließlich an der Grundschule Görwihl geben.
Aktuell sind die Eltern der künftigen Erstklässler dazu aufgefordert, an der "verbindlichen Bedarfsabfrage" für das kommende Schuljahr teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe des Landes. Für die Gemeindeverwaltung ist es wichtig im Vorfeld den ungefähren Bedarf für die Schulkindbetreuung zu kennen, damit das Angebot geschaffen werden kann. Der Gemeindeverwaltung ist bekannt, dass es für die Eltern schwierig ist, einen Bedarf zu melden, solange die Rahmenbedingungen noch nicht feststehen. Dennoch ist es für die Planung wichtig, dass möglichst alle Eltern an der Bedarfsabfrage teilnehmen.
Die bisher eingegangenen Fragen, werden unten in einer FAQ-Liste beantwortet und sollen zur Entscheidungsfindung beitragen.
Vielen Dank an alle, die teilnehmen.
1. Was ist die Bedarfsabfrage und warum muss ich sie ausfüllen?
2. Wer muss die Bedarfsanmeldung abgeben?
3. Bis wann muss ich mich anmelden und was passiert, wenn ich den Termin versäume?
4.Kann ich den angemeldeten Bedarf später ändern oder zurücknehmen?
5. Welche Betreuungszeiten werden angeboten?
6. Kann ich die Module ergänzend wählen?
7. Wie buche ich die Nachmittagsbetreuung?
8. Wie viele Tage muss ich mindestens in einer Woche buchen?
9. Ist das Mittagessen verpflichtend?
10. Wie läuft die Ferienbetreuung ab?
11. Wie hoch sind die Kosten für die Betreuung?
12. Wird das Land die Ganztagsbetreuung finanziell unterstützen?
Derzeit ist auf Landes- und kommunaler Ebene noch nicht abschließend geklärt, ob und in welchem Umfang finanzielle Zuschüsse an die Eltern gewährt werden. Das Land hat zugesagt sich an den Gesamtkosten der Kommune im gleichen Rahmen wie bei der Kindergartenbetreuung zu beteiligen. Wir informieren umgehend, sobald dazu detaillierte Informationen vorliegen.
13. Sind die Betreuungskosten von der Einkommenssteuer absetzbar?
14.Wie erfolgt die Platzvergabe bei begrenzter Kapazität?
Vorrang haben angemeldete Erstklässler, da diese den Rechtsanspruch haben.
Geschwisterkinder der Erstklässler mit Rechtsanspruch kommen in der Rangfolge auf Platz 2.
Denen folgen die Kinder, die bereits in der jetzigen Kernzeitbetreuung sind, an 3. Stelle.
Danach werden die Plätze nach Klassenstufenzugehörigkeit (zuerst Klasse 2, dann 3, danach 4) vergeben.



