Schulen

Die Gemeinde Görwihl betreibt insgesamt zwei Grundschulen.

Für die Anmeldung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte direkt an die Grundschulen. Die Kontaktdaten finden Sie unten.

Grundschule Görwihl

Grundschule Görwihl
Kirchstraße 10
79733 Görwihl
Telefon (0 77 54) 3 91
Fax (0 77 54) 91 96 19

Schulleiter:
Rektor Helmar Ganz

Schulbezirk:
für die Ortsteile Görwihl, Niederwihl, Oberwihl, Rüßwihl und Tiefenstein

Grundschule Strittmatt

Grundschule Strittmatt
Strittmatt 132
79733 Görwihl
Telefon (0 77 54) 8 50
Fax (0 77 54) 91 93 43

Schulleitung:
Rektor Helmar Ganz

Schulbezirk:
für die Ortsteile Engelschwand, Hartschwand, Rotzingen, Segeten und Strittmatt

Informationen zur Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht für Kinder der ersten Klassen ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Gemeinderat Görwihl hat am 18.05.2026 die künftige Ausgestaltung der Schulkindbetreuung an der Grundschule Görwihl beschlossen. Ein Ganztagsbetreuungsangebot wird es ausschließlich am Standort Görwihl geben.

Die Schulkindbetreuung umfasst:
- unterrichtsergänzende Module (Frühbetreuung, Mittagszeit, Nachmittagsbetreuung),
- eine verpflichtende Teilnahme am Mittagessen für Kinder, die die Mittags- oder Nachmittagsbetreuung besuchen,
- sowie eine Ferienbetreuung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Herrischried und Rickenbach.

Die konkrete Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung wird über die Satzung geregelt: Satzung über die Regelung und Betreuung von Grundschulkindern und über die Erhebung von Benutzungsgebühren (PDF,2,1 MB)

Auf Basis dieser nun feststehenden Rahmenbedingungen führt die Gemeinde eine erneute Bedarfsabfrage durch. Alle Eltern können ihre bisherige Meldung anpassen oder neuen Bedarf anmelden. Die Teilnahme ist bis zum 30.06.2026 möglich.

Hier geht's zum Formular: Bedarfsmeldung Schulkindbetreuung

Häufig gestellte Fragen werden in der folgenden FAQ-Liste beantwortet und sollen bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

FAQ zur Bedarfsabfrage

Warum gibt es nochmals eine Bedarfsabfrage

Die letzte gesetzlich verpflichtende Abfrage fand vor dem Gemeinderatsbeschluss statt. Zu diesem Zeitpunkt waren weder Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung noch die Gebührensätze bekannt. Die Gemeinde will nun den Eltern die Möglichkeit geben ihre bisherige Bedarfsmeldung zu überprüfen und ggf. anzupassen oder neuen Bedarf anzumelden. 

Was ist die jährliche Bedarfsabfrage und warum muss ich sie ausfüllen?

Die "verbindliche Bedarfsabfrage" ist durch das Ganztagsförderungsgesetz vorgegeben. Hier geht es vor allem um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Nur wer bis zum Stichtag (15. März) seinen Betreuungsbedarf anmeldet, hat einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem kommenden Schuljahr. Unterjährige Nachmeldungen sind dennoch möglich, allerdings kann in diesem Fall nicht garantiert werden, ob sofort ein Platz zur Verfügung steht. Das unter anderem von den personellen Kapazitäten des Betreuungspersonals ab.

Wer muss die Bedarfsanmeldung abgeben?

Eltern aller zukünftigen Erstklässler müssen eine Bedarfsanmeldung abgeben, auch wenn sie „kein Bedarf“ anmelden. Anderen Eltern (zweiter Schuljahrgang und älter) wird empfohlen, sich ebenfalls zu melden, damit die Gemeinde den tatsächlichen Bedarf für die Planung ermitteln kann.

Bis wann muss ich mich anmelden und was passiert, wenn ich den Termin versäume?

Der gesetzliche Abgabetermin ist der 15. März. Bei späterer Anmeldung kann kein Anspruch garantiert werden und es kann zu Wartezeiten kommen. Melden Sie im Zweifelsfall „kein Bedarf“, um Ihrer Verpflichtung nachzukommen.

Kann ich den angemeldeten Bedarf später ändern oder zurücknehmen?

Ja. Sollte sich Ihre berufliche oder familiäre Situation ändern, können Sie nachträglich eine Bedarfskorrektur melden. Ob ein Platz verfügbar ist, hängt dann von den vorhandenen Kapazitäten ab.

Die Kündigung der schulbegleitenden Betreuung kann frühestens Ende Februar eines Jahres vorgenommen werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

FAQ zur Schulkindbetreuung

Welche Betreuungszeiten werden angeboten?

- Modul 1 (Frühbetreuung): 07:00 Uhr bis 08:30 Uhr.
- Modul 2 (Nachmittagsbetreuung): 12:00–14:00 Uhr
- Modul 3 (längere Nachmittagsbetreuung): 12:00–15:30 Uhr.

Kann ich die Module ergänzend wählen?

Die Module können einzeln oder in den Kombinationen 1 und 2 oder 1 und 3 gebucht werden. Der Zeitraum für eine Buchung ist ein Schulhalbjahr.

Wie buche ich die Nachmittagsbetreuung?

Sie entscheiden sich für Modul 2 oder Modul 3 und legen dabei die Wochentage fest. Man muss sich aber für die Betreuungswoche für ein Modul entscheiden.

Wie viele Tage muss ich mindestens in einer Woche buchen?

Aus pädagogischen Gründen müssen Kinder mindestens an 2 Wochentagen in der Schulkindbetreuung angemeldet sein. Dadurch soll eine verlässliche Beziehungsgestaltung und pädagogische Arbeit sichergestellt werden.  Darüber hinaus können auch 3, 4 oder 5 Tage pro Woche Betreuung gebucht werden.

Die Gebühren wiederum werden pauschal mit bis zu 3 Tagen oder bis zu 5 Tagen Betreuung abgerechnet. 
 

Wie erfolgt die Platzvergabe bei begrenzter Kapazität?

Vorrang haben angemeldete Erstklässler, da diese den Rechtsanspruch haben.

Geschwisterkinder der Erstklässler mit Rechtsanspruch kommen in der Rangfolge auf Platz 2.

Denen folgen die Kinder, die bereits in der jetzigen Kernzeitbetreuung sind, an 3. Stelle.

Danach werden die Plätze nach Klassenstufenzugehörigkeit (zuerst Klasse 2, dann 3, danach 4) vergeben.

Wie hoch sind die Kosten für der Schulbetreuung?

Jedes Modul kann in zwei Varianten gebucht werden: bis zu 3 Tage/Woche oder bis zu 5 Tage/Woche.

Modul 1 – Frühbetreuung (7:00 bis 8:30 Uhr):
bis zu 3 Tage/Woche(1a): 51,00 € / Monat
bis zu 5 Tage/Woche(1b): 85,00 € / Monat

Modul 2 – Mittagszeit (12.00 bis 14:00 Uhr:
bis zu 3 Tage/Woche (2a): 68,00 € / Monat
bis zu 5 Tage/Woche (2b): 113,00 € / Monat

Modul 3 – Nachmittagsbetreuung (12.00 bis 15:30 Uhr):
bis zu 3 Tage/Woche (3a): 119,00 € / Monat
bis zu 5 Tage/Woche (3b): 198,00 € / Monat

Auf die Gebühren für das Betreuungsangebot wird ein Geschwisterrabatt von 20% pro Kind gewährt, wenn zwei oder mehr Kinder eines Haushalts gleichzeitig die Betreuung besuchen.

Die Teilnahme am Mittagessen kostet zusätzlich 4,00 € pro Mahlzeit und ist für alle Kinder verpflichtend, die Modul 2 oder Modul 3 besuchen.

Wie ist das Mittagessen organisiert?

Das warme Mittagessen wird in der Mensa angeboten, die sich im Kindergarten-Gebäude befindet. Alle Kinder, die Modul 2 oder Modul 3 besuchen, nehmen verpflichtend am Mittagessen teil. Grund ist die räumliche Trennung von Schule und Mensa und die Einhaltung der Aufsichtspflicht.

Kosten: 4,00 € pro Mahlzeit

Das Mittagessen ist Teil des strukturierten Mittagsablaufs (Ankommen – Spielen/Ruhe – Essen – ggf. Hausaufgaben/Freizeit).

Ist das Mittagessen verpflichtend?

Ja. In beiden Nachmittagsmodulen (2 und 3) ist das Mittagessen aus pädagogischen und organisatorischen Gründen in der Mensa verpflichtend enthalten.

FAQ Ferienbetreuung

Wie ist die Ferienbetreuung organisiert?

Die Ferienbetreuung wird gemeinsam mit den Gemeinden Herrischried und Rickenbach durchgeführt:

  • Betreuung mit 8 Stunden täglich von 7:30 bis 15:30 Uhr
  • Maximal 20 Schließtage pro Jahr
  • Die Betreuung findet abwechselnd in Görwihl, Herrischried und Rickenbach statt.
  • Teilnahme in der Regel wochenweise, eine tageweise Buchung ist nicht vorgesehen.
  • Ein jährlicher Ferienbetreuungsplan informiert über die konkreten Wochen und Standorte.

Wie hoch sind die Gebühren für die Ferienbetreuung und ist Verpflegung enthalten?

Die Ferienbetreuung kostet 125,00 € je Woche.

In diesem Betrag ist das warme Mittagessen bereits enthalten. Ein gesonderter Essensbeitrag wird nicht erhoben.

Allgemeine FAQ zur Schulkindbetreuung

Sind die Betreuungskosten von der Einkommenssteuer absetzbar?

Die Betreuungskosten können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Nicht abgesetzt werden können die Kosten der (Mittags-)verpflegung.

Wird das Land die Ganztagsbetreuung finanziell unterstützen?

Derzeit ist auf Landes- und kommunaler Ebene noch nicht abschließend geklärt, ob und in welchem Umfang finanzielle Zuschüsse an die Eltern gewährt werden. Das Land hat zugesagt sich an den Gesamtkosten der Kommune im gleichen Rahmen wie bei der Kindergartenbetreuung mit rund 67 Prozent der Kosten zu beteiligen. 

In der von der Gemeinde Görwihl berechneten Gebühr ist die Bezuschussung des Landes bereits enthalten. Trotzdem sind die Gebührensätze nicht kostendeckend, sodass nach der aktuellen Kalkulation rund 15 Prozent die Gemeinde selbst trägt. Eine Nachkalkulation ist vorgesehen, sobald der Landeszuschuss bekannt ist und sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder verstetigt hat.

Was passiert, wenn ich keinen Bedarf angemeldet habe, aber später doch Betreuung benötige?

Sie können nachträglich Bedarf anmelden. Ob ein Platz verfügbar ist, hängt dann vom verbleibenden Angebot ab. Einen Rechtsanspruch haben Sie erst nach 6 Monaten nach der Bedarfsanmeldung.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Auskünfte zur Schulkindbetreuung erteilt gerne Frau Christina Pungs (päd. Leitung).

Telefon: 07754 9259980
E-Mail: schulkindbetreuung@goerwihl.de 

Frau Pungs ist ab dem 15.06.2026 erreichbar.