Wohnungsbauförderung
Mitarbeiter
Jeannette Kaiser
Hauptamt
Tel.: 077547708-25
Fax: 07754/708-50
Information
Die Landesbank – Förderbank – Baden-Württemberg (L-Bank) gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung.
Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich für:
• Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims oder einer neuen Eigentumswohnung zur
Eigennutzung
• Kauf von vorhandenem Wohnraum (gebrauchter Wohnraum)
• Änderung und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
• Mietwohnungsbau
Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.
Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge durch die L-Bank mit den Bauarbeiten nicht begonnen, bzw. darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.
Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie in der Broschüre der L-Bank (die Sie beim Fachbereich Recht und Sicherheit, Abteilung Baurecht und Bauverwaltung erhalten) oder auf der Homepage der L-Bank im Internet unter www.l-bank.de.
Antragsformulare sind beim Fachbereich Recht und Sicherheit erhältlich oder direkt auf der Homepage der L-Bank abrufbar.
Außerdem können Sie sich auch an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Waldshut (Tel.: 07754/86-3110) zu wenden.
Kosten
Gebühren fallen keine an.