Wohngeld

Mitarbeiter

Marion Mutter
Einwohnermeldeamt und Standesamt
Tel. 07754/708-12
Fax: 07754/708-50

Allgemeine Informationen

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll all jenen Mitbürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.
Wohngeld können Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss und als Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss erhalten.

Seit 1. Januar 2005 haben die Empfänger folgender Sozialleistungen keinen Anspruch mehr auf Wohngeld, wenn bei der Berechnung der Leistung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden:
• Arbeitslosengeld II,
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
• Hilfe zum Lebensunterhalt,
• Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer Anstalt, einem
   Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen
   nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für
   anwendbar erklärt,
• Asylbewerber,
• Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfänger dieser
   Leistungen leben.
   Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden im Rahmen dieser
   Sozialleistungen übernommen.
   Der Anspruch auf Wohngeld endet bereits, wenn der Antrag auf oben genannte
   Sozialleistungen gestellt wird.

Voraussetzung

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
• Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
• Höhe des Gesamteinkommens
• Höhe der Miete beziehungsweise Belastung
Beim Mietzuschuss wird die Miete, beim Lastenzuschuss die finanzielle Belastung

Zuständige Stelle für Wohngeld ist das Landratsamt Waldshut.
Wohngeldanträge sind auf den amtlichen Vordrucken zu stellen. Formlos eingereichte Anträge bestimmen den Antragszeitpunkt, es ist ein formeller Antrag nachzureichen. Dem Wohngeldantrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise (z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag) beifügen.
Antragsformulare für Wohngeld sind bei der Gemeindeverwaltung im Einwohnermeldeamt erhältlich.