Sterbefall Beurkundung

Mitarbeiter

Marion Mutter
Einwohnermeldeamt und Standesamt
Tel.: 07754/708-12
Fax: 07754/708-50

Information

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, spätestens am nächsten Werktag angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterbebuch vor und stellt die Sterbeurkunde aus.
Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, erledigt dieses die Anzeige beim Standesamt für Sie.
Für die Beurkundung sind folgende Unterlagen notwendig:
• Todesbescheinigung des Arztes
   Blatt A und B (nichtvertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im
   Umschlag
• bei ledigen Verstorbenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem
   Familienbuch der Eltern, ersatzweise Geburts- oder Abstammungsurkunde
• bei verheirateten Verstorbenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem
   Familienbuch, ersatzweise Heiratsurkunde
• bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem
   Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise Heiratsurkunde und rechtskräftiges
   Scheidungsurteil
• bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem
   Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise Heiratsurkunde und Sterbeurkunde 
   des früheren Ehegatten

Fristen


Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.

Kosten


Für die Anzeige des Sterbefalls und seine Beurkundung im Sterbebuch fallen keine Gebühren an.