Sterbefall Beurkundung
Mitarbeiter
Marion Mutter
Einwohnermeldeamt und Standesamt
Tel.: 07754/708-12
Fax: 07754/708-50
Information
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, spätestens am nächsten Werktag angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterbebuch vor und stellt die Sterbeurkunde aus.
Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, erledigt dieses die Anzeige beim Standesamt für Sie.
Für die Beurkundung sind folgende Unterlagen notwendig:
• Todesbescheinigung des Arztes
Blatt A und B (nichtvertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im
Umschlag
• bei ledigen Verstorbenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch der Eltern, ersatzweise Geburts- oder Abstammungsurkunde
• bei verheirateten Verstorbenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch, ersatzweise Heiratsurkunde
• bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise Heiratsurkunde und rechtskräftiges
Scheidungsurteil
• bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
des früheren Ehegatten
Fristen
Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.
Kosten
Für die Anzeige des Sterbefalls und seine Beurkundung im Sterbebuch fallen keine Gebühren an.