Sperrzeitverkürzung
Mitarbeiter
Marion Mutter
Einwohnermeldeamt und Standesamt
Tel.: 07754/708-12
Fax: 07754/708-50
Informationen
Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist durch Rechtsverordnung der Landesregierung (GastVO) eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. Die Sperrzeit ist die Zeitspanne, während der den Gästen keine Leistungen erbracht und in den Betriebsräumen keine Gäste geduldet werden. Die Sperrzeit beginnt in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag um 3:00 Uhr, ansonsten um 2:00 Uhr.
In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben, in der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 3:00 Uhr.
In besonderen Fällen, kann die Sperrzeit weiter verkürzt werden. In den Fällen der Verkürzung der Sperrzeit können jederzeit Auflagen erteilt werden.
Kosten/Leistung
Die Gebühren richten sich nach der Dauer der Veranstaltung.