Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe
Leistungen nach dem SGB XII

Informationen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet oder mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Eine Person, bei der die Voraussetzungen für die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung vorliegen, hat einen Anspruch auf diese Leistung, auch wenn sie einer Bedarfsgemeinschaft angehört, in der erwerbsfähige Personen vorhanden sind. In diesem Fall wird diese Leistung und nicht das Sozialgeld nach SGB II gewährt.

Für einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung benötigen Sie folgende Unterlagen:
• Personalausweis
• Nachweise über dauerhafte Erwerbsminderung (z.B. Feststellung des
   Rentenversicherungsträgers, Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte
   Menschen)
• Nachweise über Einkommen – auch des Ehe- oder Lebenspartners (das sind z.B.
   Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, gegebenenfalls
   Arbeitsverdienst des Partners, Arbeitslosengeldbescheid oder sonstige
   Sozialleistungen)
• Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparguthaben,
   Lebensversicherung)
• Nachweise über Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten,
   Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
• gegebenenfalls Scheidungsurteil, Unterhaltstitel

Zuständig für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsfähigkeit ist das Landratsamt Waldshut, Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/86-0. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie auch abgeben bei der Gemeindeverwaltung Görwihl
Petra Schlachter
Einwohnermeldeamt
Tel..: 07754/708-12
Fax: 07754/708-50



Hilfe zum Lebensunterhalt nach SBG XII („Sozialhilfe“)
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben können Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten:

Für einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen Sie folgende Unterlagen:
• Alle Einkommensnachweise
• Mietvertrag
• Nachweise für Mietnebenkosten und Müllgebühr
• Schwerbehindertenausweise (falls vorhanden)
• Nachweis für eventuell vorhandenes Vermögen, wie zum Beispiel für Bausparverträge und Nachweise des Rückkaufswert bei Lebensversicherungen.
• Es müssen außerdem die Personalien und Anschriften der unterhaltspflichtigen
   Angehörigen (Ehegatten, Eltern und Kinder) angegeben werden.
• Kontoauszüge der letzten 6 Monate
• Zusatzerklärung der Bank
• Formular für den Nachweis über den Besitz eines KFZ
• Ergänzende Vermögenserklärung


Zuständig für die Hilfe zum Lebensunterhalt ist das Landratsamt Waldshut, Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/86-0. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie auch abgeben bei der Gemeindeverwaltung Görwihl
Petra Schlachter
Einwohnermeldeamt
Tel..: 07754/708-12
Fax: 07754/708-50


Einmalige Leistungen nach SBG XII
Grundsätzlich sind alle einmaligen Bedürfnisse mit den jeweiligen Regelsätzen abgedeckt. Für folgende Bedarfstatbestände können Anträge auf Gewährung einmaligen Leistungen gestellt werden:
• Erstausstattung für die Wohnung
• Erstausstattung für Bekleidung einschl. Schwangerschaft und Geburt
• Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Hinweis: Empfänger von Arbeitslosengeld II können diese Leistungen nicht beantragen.


Zuständig für die Gewährung der einmaligen Leistungen ist ebenfalls das Landratsamt Waldshut, Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/86-0. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Anträge auf einmalige Leistungen können Sie auch abgeben bei der
Gemeindeverwaltung Görwihl
Petra Schlachter
Einwohnermeldeamt
Tel..: 07754/708-12
Fax: 07754/708-50