Gaststättenrechtliche Gestattung (Schankerlaubnis)

 

 

Mitarbeiter

 

Petra Schlachter

Einwohnermeldeamt und Standesamt

Tel.: 07754/708-12

Fax: 07754/708-50

 

 

Informationen

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes vorübergehen auf Widerruf gestattet werden. Die Gestattung ist dabei stets raum- und ortsbezogen.

 

Der Antrag auf eine gaststättenrechtliche Gestattung ist rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der Gemeinde zu beantragen.

 

Informationen zu einer (dauerhaften) Gaststättenerlaubnis erhalten Sie beim Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/86-0.

 

 

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung.