Gaststättenrechtliche Gestattung (Schankerlaubnis)
Mitarbeiter
Petra Schlachter
Einwohnermeldeamt und Standesamt
Tel.: 07754/708-12
Fax: 07754/708-50
Informationen
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes vorübergehen auf Widerruf gestattet werden. Die Gestattung ist dabei stets raum- und ortsbezogen.
Der Antrag auf eine gaststättenrechtliche Gestattung ist rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der Gemeinde zu beantragen.
Informationen zu einer (dauerhaften) Gaststättenerlaubnis erhalten Sie beim Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/86-0.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung.