Befreiung von der Rundunkgebührenpflicht, Ermäßigung der Telefongebühren

 

Mitarbeiter


Marion Mutter 

Einwohnermeldeamt

Tel: 07754/708-12

Fax: 07754/708-50

 

 

Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen. Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist nur für Privatpersonen möglich.

 

Die häufigsten Befreiungsgründe sind:

·         Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit dem Merkzeichen „RF“: (Eine beglaubigte Kopie des Ausweises muss dem Antrag beigefügt werden)

·         Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.

·         Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

·         Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II

·         Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben

 

Dem Antrag muss der Bescheid über den Empfang von Leistungen entsprechend den Voraussetzungen beziehungsweise der Schwerbehindertenausweis im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden.

 

 

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder bei der GEZ zum Download.

Der ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen an die GEZ 50656 Köln zu senden. (Die Anschrift ist ebenfalls auf dem Antrag zu finden.)

Über den Antrag entscheidet die GEZ. Die Entscheidung über den Antrag erhalten Sie schriftlich.

 

Weitere Informationen zur Rundfunkgebührenpflicht finden Sie auf den Seiten der GEZ.

 

Wenn Sie Kunde der Telekom sind, können Sie von diesem Unternehmen mit dem Nachweis der Rundfunkgebührenbefreiung auch eine Telefongebührenermäßigung erhalten.

 

Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist, dass es sich um einen Anschluss der    

Telekom handelt und der Antragsteller

  • von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist oder
  • Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhält oder
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent.

 

Unter der Servicenummer 0800/3301000 der Deutschen Telekom AG erhalten Sie eine kostenfreie Beratung.

 

Anträge auf Ermäßigung der Telefongebühren erhalten Sie ebenfalls beim Einwohnermeldeamt.

 

 

Kosten

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.