Polizeiliches Führungszeugnis

Mitarbeiter

Marion Mutter
Einwohnermeldeamt und Standesamt
Tel.: 07754/708-12
Fax: 07754/708-50

Informationen

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis daher von Arbeitgebern vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers verlangt.
Neben dem so genannten "Privatführungszeugnis", das für private Zwecke ausgestellt wird, gibt es auch ein "Behördenführungszeugnis", das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Anwendungsfälle hierfür sind etwa: Arbeitsaufnahme bei einer Behörde oder Beantragung einer amtlichen Erlaubnis (z.B. Gaststättenerlaubnis, Jagdschein, Waffenschein).

Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist bei der Gemeinde zu stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Im ersteren Fall erhalten Sie das Führungszeugnis durch die Post zugesandt, in letzterem Fall wird es direkt an die Behörde gesendet. Die Auskunft selbst erfolgt durch das Bundeszentralregister. Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, müssen Sie die Anschrift der Behörde und möglichst auch den Verwendungszweck und Ihr Aktenzeichen angeben.

Fristen:

Das Führungszeugnis wird nach ca. 1 Woche vom Bundeszentralregister zugesandt.

Kosten/Leistung

EUR 13