Landesfamilienpass
Mitarbeiter
Marion Mutter
Einwohnermeldeamt und Standesamt
Tel.: 07754/708-12
Fax: 07754/708-50
Informationen
Der Landesfamilienpass ermöglicht Familien, die dort aufgeführten staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg insgesamt 24-mal im Jahr kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis zu besuchen. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Sie auch eine Gutscheinkarte für das Hallenbad der Gemeinde.
Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesen persönlich bei der Gemeinde Görwihl. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Der Landesfamilienpass muss nur einmal beantragt werden und gilt solange, wie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dagegen sind die Gutscheine jährlich im Rathaus abzuholen.
Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.
Voraussetzung
• ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg
• Familien mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit
denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
• allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in
häuslicher Gemeinschaft leben
• Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind
Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Kosten
Der Landesfamilienpass ist kostenlos.