Eheschließung

 

 

Mitarbeiter

 

Marion Mutter
Einwohnermeldeamt und Standesamt

Tel.: 07754/708-12

Fax: 07754/708-50

 

 

Informationen

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt des Wohnortes eines der beiden Verlobten anmelden. Wohnen also die Verlobten an verschiedenen Orten, so können sie wählen, bei welchem Standesbeamten sie die Eheschließung anmelden wollen. Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von den beiden Verlobten persönlich angemeldet. Ist ein Eheschließender verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss die Beitrittserklärung des verhinderten Verlobten vorgelegt werden.

 

Wir empfehlen Ihnen frühzeitig einen persönlichen Termin im Standesamt zu vereinbaren, um sich über die erforderlichen Dokumente und Unterlagen, den Hochzeitstermin und so weiter genau informieren zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn einer der Verlobten ein ausländischer Staatsbürger ist, da hier sehr unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und zusätzliche Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis) notwendig sind. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass für Postwege, Anforderung von Unterlagen und ggf. Überprüfungen ein teilweise nicht unerheblicher Zeitaufwand entstehen kann.

Notwendige Unterlagen:

·         beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern,

·         falls Sie in einem solchen Familienbuch nicht eingetragen sind oder als Kind
angenommen worden sind, Ihre Abstammungsurkunde

·         Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

·         Personalausweis oder Reisepass

·         Wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist, oder Sie gemeinsame Kinder haben, sind Besonderheiten zu beachten. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen sich persönlich oder telefonisch zu erkundigen, welche Unterlagen mitzubringen sind. Dies gilt auch wenn ein Partner ausländischer Staatsbürger ist.

 

 

Frist

Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.