Beiträge
Mitarbeiter
Mike Biehler
Rechnungsamt
Tel.: 07754/708-30
Fax: 07754/708-50
Informationen
Beiträge werden erhoben, wenn ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung, die öffentliche Abwasserbeseitigung oder an das Straßennetz angebunden und dadurch erschlossen wird. Beiträge werden für die jeweilige Erschließungsanlage in der Regel nur einmal fällig. Sie dienen zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der jeweiligen Anlage. Für die Entstehung des Beitrages ist Möglichkeit der Nutzung ausreichend. Die tatsächliche Nutzung bleibt außer Betracht.
Es wird hauptsächlich zwischen folgenden Beiträgen unterschieden
· Erschließungsbeitrag: Erschließungsbeiträge werden zur teilweisen Deckung der Kosten für die Herstellung von Straßen, Grünanlagen etc. erhoben.
· Abwasserbeiträge: Die Abwasserbeiträge sind unterteilt in den Kanalbeitrag und den Klärbeitrag. Mit dem Kanalbeitrag wird ein Teil der Kosten finanziert, die für die Herstellung und den Ausbau des öffentlichen Kanalnetzes entstehen. Der Klärbeitrag dient zur teilweisen Deckung der Kosten für den mechanischen und biologischen Teil der Kläranlagen.
· Wasserbeiträge: Die Wasserbeiträge werden zur teilweisen Deckung der Kosten für die Herstellung und den Ausbau der Anlagen der Wasserversorgung (Leitungsnetz, Hochbehälter Quellfassungen etc.) erhoben.
Kosten
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweiligen Satzungen.