Informationen über die Durchführung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern"
26.05.2025
Wer kann teilnehmen? Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt zum Landtag sind: - alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes - die am Tag der Eintragung das 16. Lebensjahr vollendet haben - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg Ihre Hauptwohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In welchem Zeitraum läuft das Volksbegehren und wie kann ich teilnehmen? "Freie Unterschriftensammlung" Vom 05.05. bis 04.11.2025 findet die sog. „freie Unterschriftensammlung“ durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt. Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: durch Gespräche an der Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen (Link siehe oben). Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ende der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet. "Amtliche Unterschriftensammlung" Die amtliche Unterschriftensammlung lief bis zum 04.08.2025.